AUF KEINEN FALL HILFREICHES

Laut Wikipedia gibt es tatsächlich offiziell Unnützes: Die Unnütze (auch Unnutze genannt) sind ein kleiner Gebirgszug nordöstlich des Achensees zwischen den zwei Ortschaften Achenkirch und Steinberg am Rofan. Und wer hat's erfunden? Die Österreicher natürlich!

Der Gebirgszug besteht aus drei Gipfeln und verläuft in Nord-Süd-Richtung. Die Gipfel sind der Hinterunnütz (2.007 m), der Hochunnütz (2.075 m) und der Vorderunnütz (2.078 m). Im Allgemeinen wird jedoch der Vorderunnütz als Unnütz bezeichnet.

Unnütz sind aber auch andere uns bekannte Reste, nämlich der Müll: Unter Abfall bzw. Müll (schweizerisch auch: Kehricht, österreichischauch: Mist) versteht man nicht mehr benötigte Überreste im festen Zustand, was Flüssigkeiten und Gase in Behälterneinschließt. Abfall kann man auch als falsches Material, zur falschen Zeit am falschen Ort bezeichnen. Deshalb kann man hierfür auch oft die Bezeichnung Wertstoff verwenden.

Eine tatsächliche Entledigung liegt vor, wenn der Abfall wirklich verwertet oder beseitigt wird, oder wenn jegliche Sachherrschaft über eine Sache aufgegeben wird. Ein Entledigungswille wird gesetzlich unterstellt, wenn der ursprüngliche Zweck einer Sache aufgegeben wird, und kein unmittelbar neuer Zweck vorhanden ist. Unmittelbar bedeutet hier "ohne weitere Veränderung" der Sache. Ferner gibt es diesen Entledigungswillen bei Herstellungsprozessen, wenn ein Stoff nicht zielgerichtet anfällt. Typisches Beispiel sind die Sägespäne beim Schreiner. Eine Zwangsentledigung liegt vor, wenn der ursprüngliche Zweck einer Sache aufgegeben wurde und ein Gefährdungspotential vorhanden ist.

Der Begriff „Abfall“ ist vom Begrif "Produkt" abzugrenzen. Produkte sind i. d. R. frei handelbar und unterliegen nicht den Regelungen des Abfallrechts, das bestimmte Bedingungen für den Transport etc. vorsieht. Eine Sache besitzt gemäß der Verkehrsanschauung die Produkteigenschaft, wenn sie zielgerichtet hergestellt wurde, einen positiven Marktwert besitzt und Qualitätsstandards erfüllt. Ein Beispiel für die schwierige Abgrenzung ist in Pellets gepresster und vorsortierter Restmüll zur Verbrennung. Auf den ersten Blick mag er die Voraussetzungen eines Produktes erfüllen. Jedoch ist nach aktueller Rechtsprechung der Punkt "zielgerichtete Herstellung" nicht erfüllt, da er sicherlich nicht eigens hergestellt würde, wenn es keinen Restmüll gäbe.

Eine weitere wichtige Unterscheidung ist der Unterschied von "Abfall zur Verwertung" und "Abfall zur Beseitigung". Bei der Verwertung steht die Nutzbarmachung des stofflichen oder energetischen Potentials im Vordergrund, bei der Beseitigung ist die Vernichtung der Schadstoffe oder die risikolose Deponierung maßgebend. Eine Verwertung muss ordnungsgemäß und schadlos erfolgen.

Wem das noch nicht reicht, der sollte auf keinen Fall auf die angegebenen Stellen klicken! Da verbirgt sich noch viel mehr hochgradig Unnützes... Was sich viel eher lohnt, sind sicherlich die Fotos:

Inhalt: Sabine Fux - The Helping Fox' PP-Panokptikum - Original Swiss Made
Design: by THINK2REAL.com ... wer hat's erfunden? Ein Berliner ;-)